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Letzte Änderung: 06.01.2011
Die IVU-Richtlinie, Art. 17 (2), verpflichtet die Europäische Kommission, einen Informationsaustausch zu organisieren über die besten verfügbaren Techniken, die damit verbundenen Überwachungsmaßnahmen und die Entwicklungen auf diesem Gebiet. Im Informationsaustausch arbeiten die EU-Mitgliedstaaten, die betroffene Industrie sowie Umweltverbände mit. Man nennt den Austausch auch den Sevilla-Prozess, weil das Europäische IVU-Büro, das ihn organisiert, seinen Sitz in Sevilla hat.
Auf den folgenden Seiten werden die verwendeten Fachbegriffe bei ihrer ersten Nennung im Text erklärt.
Grundsatzdokumente der Europäischen Kommission über die Abläufe und Aufgaben im Sevilla-Prozess finden Sie unter Publikationen.