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Beste verfügbare Techniken - (BVT)

Der Sevilla-Prozess

Letzte Änderung: 10.08.2010

Organisation des Informationsaustausches

Die BVT-Merkblätter (engl. Best Available Techniques Reference Document, BREF) werden im Rahmen eines von der Europäischen Kommission organisierten mehrjährigen Arbeitsprogramms zu den unter die IVU-Richtlinie fallenden industriellen Sektoren erarbeitet. Die Federführung liegt beim Europäischen IVU-Büro (engl. European IPPC Bureau, EIPPCB).

Die fachlichen Arbeiten erfolgen in sogenannten technischen Arbeitsgruppen (engl. Technical Working Group, TWG), in denen Experten aus den Behörden der Mitgliedstaaten, aus der Industrie und den Umweltverbänden mitarbeiten. Zur Erstellung eines BVT-Merkblattes werden etwa zwei bis drei Jahre Bearbeitungszeit angesetzt. Abbildung 1 zeigt die Organisation des Sevilla-Prozesses auf EU-Ebene.

Ablauf des Sevilla-Prozesses auf EU-Ebene

Abbildung 1: Ablauf des Sevilla-Prozesses auf EU-Ebene

Die BVT-Merkblätter sind der Öffentlichkeit bereits in der Entstehungsphase als Entwürfe zugänglich über die Internetseite des Europäischen IVU-Büro – allerdings ausschließlich in englischer Sprache. Für jedes BVT-Merkblatt legt die EU-Kommission eine Zusammenfassung in alle EU-Amtssprachen vor. Um die englischsprachigen Dokumente in Deutschland besser nutzen zu können, finanzieren Bund und Länder gemeinsam die Übersetzung der wichtigsten Kapitel der BVT-Merkblätter ins Deutsche. Auch Österreich beteiligt sich finanziell an der Übersetzung.

Deutschland ist sowohl in den TWGs als auch im sektorübergreifenden Steuerungsgremium "Information Exchange Forum" (IEF) durch das Umweltbundesamt als der nationalen Koordinierungsstelle für den Sevilla-Prozess vertreten. Für die deutsche Beteiligung am Sevilla-Prozess wird auf nationaler Ebene unter Federführung des Umweltbundesamtes zu jedem Sektor eine Expertengruppe gebildet, die belastbare Daten über den in Deutschland angewandten Stand der Technik sowie die mit ihnen verbundenen Emissions- und Verbrauchswerte zusammenstellt und an das Europäische IVU-Büro in Sevilla übermittelt. Die Expertengruppen nehmen in der Regel ca. ein Jahr vor Arbeitsbeginn auf EU-Ebene ihre Arbeit auf, um die jeweiligen Stellungnahmen vorzubereiten.

In die nationalen Expertengruppen sind Vertreter/innen der Länderbehörden, die betroffene Industrie und ggf. weitere Sachverständige, z.B. von Anlagenherstellern, aus VDI-Arbeitskreisen, Hochschulen oder anderen Forschungseinrichtungen oder Umweltverbänden einbezogen. Abbildung 2 zeigt die Organisation des Sevilla-Prozesses auf nationaler Ebene.

Ablauf des Sevilla-Prozesses auf nationaler Ebene

Abbildung 2: Ablauf des Sevilla-Prozesses auf nationaler Ebene

 

 

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